Gästebuch

§1 Sitzungsintervall:

1) 1/4-jährlich auf unbestimmte Zeit.

2) Durch Einberufung der beiden Präsidenten oder 100% aller Mitglieder, maximal wöchentlich.
 
§2 Versorgung der Mitglieder während einer Sitzung mit lebenswichtigen Betriebsstoffen in folgender Reihenfolge:
1) 4-13 Bier (sollte diese Anzahl überschritten werden, fällt Punkt 2 aus)
2) 3-5 Würstchen im Brötchen
3) Anzahl n³ Bier bis Sitzungsende oder Taxi kommt.
 
§3 Kleiderordnung:
1) Bei Sitzungen ist folgende Anzugsordnung einzuhalten:
Sakko / schwarz
Hose / schwarz
Schuhe / Turn- oder Fußballschuhe
Hemd / Nationaltrikot (weiß)
Krawatte / in den Farben: Schwarz, Rot, Gold
Socken / in den Farben: Schwarz, Rot,Gold
Gürtel / in den Farben: Schwarz, Rot, Gold
Kopfbedeckung / Schirmmütze weiß oder in den Farben: Schwarz, Rot, Gold
(Tragweise: Schirm vorne)
2) Bei Sportveranstaltungen:
Fan - Vollausstattung
 
§4 Finanzierung:
Alle anfallenden Unkosten werden durch die Teilnehmerzahl geteilt und somit zusammen getragen.
 
§5 Regelung der Amtsfolge:
1) Wird noch eventuell irgendwann von den beiden Präsidenten geregelt.
2) Vererbung
3) Jedes FIEFA Mitglied kann Präsident werden, wenn es:
a) volljährig ist
b) nicht ganz bescheuert ist
c) durchgeknallt genug ist, solchen Quatsch mit zu machen
d) von den anderen Mitgliedern gezwungen oder gewählt wird
(auch in Abwesenheit ohne eigene Zustimmung) und
e) immer die Zustimmung der beiden
Präsidenten hat.
 

© 2008 Carsten Kehr, Jens Achenbach